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   VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11   

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https://dejure.org/2013,9276
VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11 (https://dejure.org/2013,9276)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.04.2013 - 12 K 818.11 (https://dejure.org/2013,9276)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. April 2013 - 12 K 818.11 (https://dejure.org/2013,9276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urteilsrubrik.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Rechtsanwaltsversorgungswerk: Multiplikatoren zur Rentenberechnung teilweise rechtswidrig

  • b-rav.de (Kurzinformation)

    "Eintrittsalterabhängige Multiplikatoren"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11
    Das Maß der Bindung der Rechtsetzung hängt davon ab, inwieweit Betroffene in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, Juris Rn. 64 f.).Ungleichbehandlungen durch Typisierungen und Generalisierungen sind dann in Kauf zu nehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sind, eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 12, 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, Juris Rn. 40, 41).

    Die Argumentation des Beklagten, die Multiplikatoren für die Mitgliedergruppe mit Eintrittsalter 41 bis 46 hätten aus Gründen des Bestandsschutzes nicht abgesenkt werden können, überzeugt nicht, auch wenn die Beitragszahlungen bis zur Satzungsänderung vom 3. September 2003 grundsätzlich unverfallbare Anwartschaften begründet haben, die als vermögenswerte Rechtsposition eigentumsrechtlich nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, Juris Rn. 22; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. August 2012 - OVG 12 B 15.11, Juris Rn. 33).

    Fraglich ist bereits, ob diese Anwartschaften in einer konkreten Höhe geschützt sind (bezogen auf eine - allerdings dynamisch ausgestaltete - betriebliche Altersrente verneinend BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03, Juris Rn. 41; Urteil vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, Juris Rn. 22) und ob sie unter bestimmten Gesichtspunkten hätten gekürzt werden können (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. August 2012 - OVG 12 B 15.11, Juris Rn. 34 ff.) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - 12 B 15.11

    Zahnärztekammer Berlin; Versorgungswerk; Anwartschaften auf Altersrente; Höhe;

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11
    Die Argumentation des Beklagten, die Multiplikatoren für die Mitgliedergruppe mit Eintrittsalter 41 bis 46 hätten aus Gründen des Bestandsschutzes nicht abgesenkt werden können, überzeugt nicht, auch wenn die Beitragszahlungen bis zur Satzungsänderung vom 3. September 2003 grundsätzlich unverfallbare Anwartschaften begründet haben, die als vermögenswerte Rechtsposition eigentumsrechtlich nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, Juris Rn. 22; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. August 2012 - OVG 12 B 15.11, Juris Rn. 33).

    Fraglich ist bereits, ob diese Anwartschaften in einer konkreten Höhe geschützt sind (bezogen auf eine - allerdings dynamisch ausgestaltete - betriebliche Altersrente verneinend BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03, Juris Rn. 41; Urteil vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, Juris Rn. 22) und ob sie unter bestimmten Gesichtspunkten hätten gekürzt werden können (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. August 2012 - OVG 12 B 15.11, Juris Rn. 34 ff.) .

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, Juris Rn. 69 ff.).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11
    Das Maß der Bindung der Rechtsetzung hängt davon ab, inwieweit Betroffene in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, Juris Rn. 64 f.).Ungleichbehandlungen durch Typisierungen und Generalisierungen sind dann in Kauf zu nehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sind, eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 12, 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, Juris Rn. 40, 41).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11
    Fraglich ist bereits, ob diese Anwartschaften in einer konkreten Höhe geschützt sind (bezogen auf eine - allerdings dynamisch ausgestaltete - betriebliche Altersrente verneinend BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03, Juris Rn. 41; Urteil vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, Juris Rn. 22) und ob sie unter bestimmten Gesichtspunkten hätten gekürzt werden können (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. August 2012 - OVG 12 B 15.11, Juris Rn. 34 ff.) .
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11
    Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn bestimmte Gruppen typischer Fälle innerhalb der betroffenen Berufsgruppe ohne zureichende Gründe wesentlich stärker als andere belastet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 11.00 - juris, Rz. 13, 19).".
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